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Listenhunde – Informationen, Tipps & rechtliche Grundlagen

05.05.2023 - Lesedauer: 12 Minuten

Listenhund an Leine blickt auf

American Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und ähnliche Rassen – sie alle gelten als „gefährlich“ und sind als sogenannte Listenhunde eingestuft. Für ihre Haltung gibt es verschiedene Einschränkungen und Auflagen, die sich je nach Land und Bundesland unterscheiden. Informiere dich hier, falls du überlegst, einem als Listenhund eingestuften Vierbeiner ein festes Zuhause mit der nötigen Verantwortung zu schenken.

Listenhunde in Deutschland – welche Hunderassen sind verboten?

Das Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO) besagt, dass es verboten ist, die Rassen American Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bull Terrier nach Deutschland einzuführen beziehungsweise dort zu halten. Das gilt auch für Kreuzungen aus diesen Rassen. Ausnahmen werden nur in Sonderfällen gemacht, etwa wenn es sich um Rettungshunde, Diensthunde, Blinden- oder Begleithunde handelt. Auch ist ein Urlaubsaufenthalt erlaubt, sofern er eine Dauer von vier Wochen nicht überschreitet. Wer einen dieser Listenhunde in Deutschland halten will, braucht die Erlaubnis der im jeweiligen Bundesland zuständigen Behörde.

Genau heißt es im Gesetz: „Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.“

Übrigens:

Listenhunde werden oftmals auch als „Kampfhunde“ bezeichnet. Das liegt vor allem daran, da es sich um kräftige, muskulöse Tiere handelt. Die Rassen wurden in der Vergangenheit von Menschen für Tierkämpfe gezüchtet, die zunächst in Großbritannien weit verbreitet waren. Bereits im Jahr 1835 sprach Großbritannien offiziell ein Hundekampfverbot aus, später zogen viele andere Länder Europas nach.

Listenhunde in NRW, Bayern & Co. – welche Hunde stehen auf den Rasselisten der Länder?

Bis auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen hat jedes deutsche Bundesland seine eigene Rasseliste und Hundegesetze. Dort definiert es, welche Hunderassen ein vermeintlich erhöhtes Aggressionspotenzial aufweisen. In fünf Bundesländern ist die Liste abgestuft. Das heißt, es erfolgt noch einmal eine Unterteilung in Kategorie 1 und Kategorie 2.

  • In Kategorie 1 befinden sich Hunderassen, deren Gefährlichkeit als nicht widerlegbar gilt.
  • Bei den Rassen in Kategorie 2 wird eine Gefährlichkeit im Gegensatz dazu lediglich vermutet.

In der folgenden Tabelle findest du eine Übersicht über die derzeitigen Rassen, die Listenhunde in den einzelnen Bundesländern sind (Zusammenstellung Deutscher Tierschutzbund e.V.; Stand 2021).

Berlin

Hunderassen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bull Terrier

Haltung erlaubt?

ja, Anzeige bei der Behörde (Sachkunde, Führungszeugnis, Wesenstest)

Auflagen:

ja, Gefährlichkeit kann durch Wesenstest widerlegt werden

Zuständige Behörde:

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Brandenburg

Hunderassen:

Kategorie 1

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bull Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen daraus

Kategorie 2

  • Alano
  • Bullmastiff
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Haltung erlaubt?

Kategorie 1: nein

Kategorie 2: nur mit Erlaubnis

Auflagen:

ja

Zuständige Behörde:

Innenministerium

Bremen

Hunderassen:

  • Pitbull Terrier
  • Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier

Haltung erlaubt?

nein

Auflagen:

keine

Zuständige Behörde:

Bremer Senat

Hamburg

Hunderassen:

Unwiderlegbar gefährlich

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bull Terrier

Gefährlichkeit wird vermutet

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Haltung erlaubt?

Für die Haltung gefährlicher Hunde ist eine Haltungsgenehmigung erforderlich (Nachweis berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit etc.)

Auflagen:

ja

Zuständige Behörde:

Senat der Hansestadt Hamburg

Hessen

Hunderassen:

  • Pitbull Terrier oder American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bull Terrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Haltung erlaubt?

Haltung erlaubnispflichtig (>18 Jahre, Sachkunde bezogen auf den jeweiligen Hund, Zuverlässigkeit), Wesenstest

Auflagen:

ja

Zuständige Behörde:

Innenministerium

Mecklenburg-Vorpommern 

Hunderassen:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bull Terrier

Haltung erlaubt?

Haltung erlaubnispflichtig (Halter mind. 18, zuverlässig, nicht vorbestraft, sachkundig), Bescheinigung über Ungefährlichkeit des Hundes

Auflagen:

ja

Zuständige Behörde:

Innenministerium

Niedersachsen 

Hunderassen:

keine

Haltung erlaubt?

ja

Auflagen:

nein

Zuständige Behörde:

Innenministerium, Landwirtschaftsministerium

Nordrhein-Westfalen

Hunderassen:

Kategorie 1

  • American Staffordshire Terrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bull Terrier (> 35,5 cm Widerristhöhe)

Kategorie 2

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Haltung erlaubt?

Kategorie 1: Haltung nur mit behördlicher Erlaubnis (Sachkunde, über 18 Jahre, Zuverlässigkeit)

Kategorie 2: wie Kategorie 1, besonderes Interesse zur Haltung muss nicht nachgewiesen werden

Auflagen:

ja

Zuständige Behörde:

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Rheinland-Pfalz 

Hunderassen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier

Haltung erlaubt?

Haltung erlaubnispflichtig (bei Nachweis eines berechtigten Interesses, Halter mind. 18 Jahre, sachkundig (Bescheinigung durch Tierärztekammer) und zuverlässig (Führungszeugnis)

Auflagen:

ja

Zuständige Behörde:

Innenministerium

Saarland 

Hunderassen:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier

Haltung erlaubt?

Haltung erlaubnispflichtig; (Halter muss sachkundig sein, mind. 18 Jahre, zuverlässig, nicht vorbestraft, nicht alkohol- oder drogensüchtig), Wesenstest

Auflagen:

ja

Zuständige Behörde:

Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales

Sachsen

Hunderassen:

Kategorie 1

  • American Staffordshire Terrier
  • Pitbull
  • Bull Terrier

Haltung erlaubt?

Kategorie 1: Zucht- und Ausbildungsverbot, Haltung erlaubnispflichtig (Halter muss sachkundig sein, mind. 18 Jahre)

Auflagen:

ja

Zuständige Behörde:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Familie

Sachsen-Anhalt 

Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Pitbull Terrier
  • Bull Terrier

Haltung erlaubt?

ja, Meldung bei der Behörde

Auflagen:

ja

Zuständige Behörde:

Innenministerium

Schleswig-Holstein 

Hunderassen:

keine

Haltung erlaubt?

ja

Auflagen:

nein

Zuständige Behörde:

Innenministerium

Thüringen 

Hunderassen:

keine

Haltung erlaubt?

ja

Auflagen:

nein

Zuständige Behörde:

Landesverwaltungsamt

Wichtig:

Gegen einzelne Hunde kann auch vorgegangen werden, wenn ihre Rasse nicht auf der Liste steht, sie aber aggressives Verhalten zeigen. Ein solches Verhalten kann verschiedene Gründe haben. Abhängig von der Ursache und des konkreten Verhaltens sind unterschiedliche Umgangsstrategien gefragt.

Die Verordnungen der einzelnen Länder findest du hier:

Listenhunde und die Haltung: Was hat es mit dem Wesenstest auf sich?

Bei einem Wesenstest testet ein Tierarzt, Veterinäramt oder Ordnungsamt den Charakter und das Verhalten des Hundes. Der Test ist laut Hundeverordnung der Bundesländer mit Rasselisten für alle Listenhunde verpflichtend. Gewöhnlich besteht der Test aus zwei Teilen:

  • Im ersten Teil wird der Halter zu Haltungsbedingungen und Anschaffungsgründen befragt.
  • Im zweiten Teil folgt die praktische Prüfung. Die Prüfer wollen sehen, wie sich der Hund in alltäglichen Szenarien und Stresssituationen verhält. Dazu wird er bewusst provoziert. Getestet wird der Gehorsam und ob der Hund die Führungsposition seiner Begleitperson anerkennt. Des Weiteren wird geprüft, wie er auf andere Hunde, Menschen und seine Umwelt reagiert.

Wie alt der Hund für einen Wesenstest sein sollte, bestimmen die Bundesländer. Im Schnitt sind die Tiere zwischen frühestens sechs bis 15 Monaten alt. Der Test kostet circa 100 bis 300 Euro.

Was passiert nach einem erfolgreichen Wesenstest?

Nach einem erfolgreich absolvierten Wesenstest erhältst du ein sogenanntes Negativgutachten. Hunde aus der Kategorie 2 können in einigen Bundesländern mit so einem Gutachten von ihrem Status als Listenhund befreit werden. Sie dürfen dann nicht mehr als Kampfhunde behandelt werden. Dieses Negativzeugnis musst du mitführen, wenn du mit dem Hund unterwegs bist.

Bei Listenhunden der Kategorie 1 ist so ein befreiendes Negativgutachten nicht möglich, doch der Wesenstest ist dennoch notwendig, um eine Haltung zu legitimieren. In manchen Bundesländern ist es Pflicht, diesen Test alle zwei Jahre zu wiederholen.

Fällt der Hund beim Wesenstest durch, beispielsweise aufgrund von Bissversuchen, entscheiden die zuständigen Prüfenden über weitere Maßnahmen. Die sind unterschiedlich. So können Ausbildungs- und Trainingseinheiten oder aber eine Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet werden. Unter Umständen ist es sogar möglich, den Hund zu beschlagnahmen.

American Pitbull Terrier läuft am Strand

Welche Verpflichtungen zum Halten von Listenhunden bestehen?

Vor dem Kauf eines Listenhundes ist in jedem Bundesland mit Rasseliste ein Antrag auf Listenhundhaltung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dazu musst du die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Ist die Halteerlaubnis erteilt, hast du diese mitzuführen, wenn du mit dem Hund unterwegs bist. Ausnahmen gelten für Hunde der Kategorie 2, die ein Negativgutachten haben. Dann musst du das Gutachten bei dir tragen.

Für Hunde der Kategorie 1 und Hunde der Kategorie 2 ohne Negativgutachten gilt überall Maulkorb- und Leinenpflicht. Für diese Hunde zahlst du eine höhere Hundesteuer und oftmals ist eine Haftpflichtversicherung angeordnet. Einige Bundesländer verlangen zudem eine Kastration beziehungsweise Sterilisation und eine Einzäunung deines Grundstücks.

Listenhunde im Ausland – was gibt es zu beachten?

Wenn du mit deinem Listenhund ins Ausland reisen willst, solltest du dich vorher bei der jeweiligen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt des Landes über die Ein- und Durchreisebestimmungen informieren. Am besten fragst du auch gleich, wonach sich die Definition als Listenhund richtet. Denn es gibt Länder, in denen schon die Optik das Urteil fällt, welche Hunde darunter fallen.

Auch die Reiseroute ist entscheidend. An Grenzen ist die Kontrolle des Hundepasses vorgesehen. Darin steht unter anderem die genaue Rasse und – wenn vorhanden – der Stammbaum, woraus ersichtlich ist, ob eine Einfuhr rechtlich erlaubt ist.

Listenhunde – wie sieht es mit Vermittlung, Nothilfe und Tierheimen aus?

Es gibt eine Reihe an Vermittlungsstellen beziehungsweise Listenhund-Nothilfen, die darauf spezialisiert sind, für Listenhunde ein neues Zuhause zu finden. Sie arbeiten meist mit Tierschutzorganisationen und Tierheimen zusammen. Wenn du dich für einen Listenhund interessierst, wirst du in Vorgesprächen auf deine Eignung geprüft. Dabei klärt die Vermittlungsstelle dich auch über die Gesetzeslagen der Bundesländer auf. Solche Nothilfen sind wichtig, da den meisten Tierheimen die Vermittlung von Listenhunden offiziell nicht gestattet ist. Daher braucht es diese speziellen Stellen. Es wird sehr viel Wert auf die Auswahl der Interessenten gelegt, da den Hunden ein artgerechtes Leben geschenkt werden soll. Die zukünftigen Besitzer müssen sich der Verantwortung bewusst sein, die eine Listenhundhaltung mit sich bringt.

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