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Einreisebestimmungen mit Hund in EU-Länder – das musst du wissen.

05.05.2023 - Lesedauer: 4 Minuten

Familie sitzt in rotem Auto mit Ihrem Hund, einem Cockerspaniel und schaut glücklich heraus.

Ein echter Hundeliebhaber mag sich einen Urlaub ohne seinen treuen Vierbeiner nicht wirklich vorstellen.

Wandern in den Bergen, am Strand toben, im See baden oder einfach in den Wäldern ausgedehnte Spaziergänge machen – was wäre das ohne den eigenen Hund? Für viele Hundehalter eben nur ein halber Urlaub! Erfreulicherweise hat die Europäische Union bereits 2004 eine Angleichung und 2013 noch einmal eine Vereinfachung der Einreisegesetze für Hunde vorgenommen. Lies hier, was du zu beachten hast, damit einem unbeschwerten Urlaub mit Bello nichts im Wege steht!

Allgemeingültige Einreisebestimmungen der EU-Länder für Hunde

Das Verreisen mit dem Hund innerhalb der EU-Länder war noch nie so einfach wie jetzt. Die EU-Verordnung Nr. 576/2013 regelt seit 2013 die Einreisebestimmungen für Hunde und gilt für alle EU-Länder.

Dein Hund braucht zur Einreise in alle EU-Länder nur:

  • EU-Heimtierpass („blauer Pass“)
  • Gültige Tollwutimpfung (min. 21 Tage alt)
  • Mikrochip

In der Regel müssen Welpen mindestens 15 Wochen alt und gegen Tollwut geimpft sein. Ausnahmeregelungen siehe unten.

Der EU-Heimtierpass: Ohne diesen geht gar nichts!

Der EU-Heimtierpass darf ausschließlich von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Bevor der Tierarzt die notwendigen Angaben und Impfungen in den Tierpass einträgt, muss das Tier vorschriftsmäßig gechippt und eindeutig seinem Tierpass zugeordnet sein.

Der EU-Heimtierpass ist ein Identitätsnachweis und gleichzeitig eine Impfbescheinigung in einem. Spätestens seit der EU-Verordnung von 2013 ist besondere Sorgfalt beim Ausfüllen des Tierpasses zu beachten.

Bestandteile des EU-Heimtierpasses:

  • Tierarzt trägt die Angaben zum Tierhalter ein und der Tierhalter signiert sie
  • Tierfoto, ggf. mit Tierhalter zusammen
  • Impfungen und Auffrischungsimpfungen nur mit offizieller Kennzeichnung (Aufkleber) und Gültigkeitsdauer
  • Art des Mikrochips, Mikrochipnummer und Barcode
  • Angabe zur Tätowierungsstelle (falls vor Juli 2011 tätowiert)
  • Angaben zu Kennzeichnung des Hundes vom Tierarzt zwingend laminiert
  • Informationen zu Impfungen sind zu laminieren, sofern die Aufkleber ansonsten entfernbar sind
  • Handschriftliche Eintragungen des Tierarztes sind zu signieren und zu stempeln
  • Ausstellender Tierarzt trägt seinen Namen und Kontaktinformationen auf Seite IV des Heimtierpasses ein

Alte Tierheimpässe behalten ihre Gültigkeit. Um betrügerische Handlungen zu verhindern, müssen die dort verwendeten Aufkleber für Impfungen und die Mikrochipnummer entsprechend gesichert sein (Laminieren, Klebestreifen).

Der Mikrochip: Eine wichtige Bedingung für die Einreise mit Hund

Die EU-Verordnung 576/2013 regelt, dass Hunde zur eindeutigen Identifikation zwingend elektronisch gekennzeichnet sein müssen. Der dem Hund unter die Haut an der linken Halsseite implantierte Chip sollte nach Möglichkeit der ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen . Bei Mikrochips einer anderen ISO-Norm muss der Hundehalter ein entsprechendes Lesegerät selbst zu Verfügung stellen. Kann der Mikrochip nicht gelesen werden, so wird dir die Einreise mit dem Hund verweigert.

Die Tollwutimpfung: Eine Vereinfachung der Einreisebestimmungen mit Hund in die EU-Länder

Einreise in die EU-Länder ist nur mit einer gültigen und im Heimtierpass entsprechend eingetragenen Tollwutimpfung möglich. Seit 2013 erlaubt die EU-Verordnung, dass die Tollwutimpfung nach Angaben des jeweiligen Impfstoffherstellers ihre Gültigkeit hat. Zur Zeit (stand 2018) gibt es in Deutschland Tollwutimpfungen mit einer Impfschutzdauer von drei Jahren. Achte darauf, dass dein Hund nur diese Impfungen verabreicht bekommt und dass die Gültigkeitsdauer korrekt im Heimtierpass deines Hundes eingetragen wird. Jährliche Tollwutimpfungen sind ab 2004 im EU-Raum gesetzlich nicht notwendig und haben nach den neusten tiermedizinischen Erkenntnissen renommierter internationaler Tierärzteorganisationen für den Immunschutz deines Hundes nicht nur keinen Mehrwert, sondern können deinem Hund sogar gesundheitlich schaden.

Welpen dürfen erst ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden, so dass der immunologische Schutz und damit die Einreise in die meisten EU-Länder erst ab der 15. Lebenswoche möglich ist. Ausnahmen von dieser Regelung gelten in einigen wenigen Ländern, die weiter unten aufgelistet sind.

Einreisebestimmungen der EU-Länder

Für alle EU-Länder sind die Einreisebestimmungen für den Hund nach der EU-Verordnung 576/2013 bindend. Einigen EU-Ländern sind Ausnahmen von dieser Regelung aufgrund ihrer besonderen Sicherheitsgesetze erlaubt. Das betrifft insbesondere Einreiseregelungen für bestimmte Hunderassen und die Einfuhr von Welpen. Darüber hinaus steht den Ländern frei, das Miteinander zwischen Mensch und Hund auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln individuell zu regeln. Damit du keine bösen Überraschungen vor Ort oder an der Grenze erlebst, informiere dich über die Einreisebestimmungen und Vorortregelungen in diesem Überblick.

Einreisebestimmungen für: Belgien, Bulgarien, Estland, Italien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern

Einreisebestimmungen für Dänemark

Einreisebestimmungen für Deutschland

Einreisebestimmungen für Finnland und Malta

Einreisebestimmungen für Frankreich

Einreisebestimmungen für Großbritannien/Nordirland und Irland

Einreisebestimmungen für Kroatien

Einreisebestimmungen für Lettland

Einreisebestimmungen für Slowenien

Einreisebestimmungen für Spanien

Die vorliegende Einreisebestimmungsliste kann sich durch Änderungen in den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch kurzfristig ändern und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Tierärztekammer Hamburg informiert aktuell über die Einreisebestimmungen für Hunde in der EU.

Empfohlener Gesundheitscheck vor Reiseantritt: Nur ein gesunder Hund ist in der Lage, die Reise sowie die veränderten Umweltfaktoren (neue Umgebung, Klima u. ä.) gut zu verarbeiten. Unterzieh daher deinen Hund rechtzeitig einem allgemeinen Gesundheitscheck bei deinem Tierarzt. Informiere dich darüber hinaus unbedingt über die spezifischen Tierkrankheiten an deinem geplanten Reiseziel und schütze deinen Hund davor!

Für weitere Informationen lies die Fressnapf-Ratgeber zu den relevanten Themen „Reisen mit Hund“ und „Reisekrankheiten des Hundes“.

Wie ein solcher Besuch beim Tierarzt abläuft, siehst du in diesem Fressnapf-Video:

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